Der Verbrauchsausweis wird aus den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erstellt. Dazu werden zum Beispiel Bezugsrechnungen von Energielieferanten herangezogen. Damit dieser Typ zulässig ist, muss das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.

Dieser Ausweis ist 10 Jahre gültig, wenn am Haus keine Veränderungen vorgenommen werden, die Einfluss auf die Energiebilanz haben.