Der Bedarfsausweis ist deutlich aussagekräftiger und umfassender als der Verbrauchsausweis. Ich als Energieberater berechne hierbei die Qualität der Warmwasserbereitung, der Heizung und der Gebäudehülle. Zusätzlich werden hier der Dämmzustand, das Alter und die Effizienz der Heizungsanlage sowie die Beschaffenheit der Gebäudehülle bewertet. InhaberInnen aller unsanierten Gebäude, bei denen der Bauantrag vor 1977 gestellt wurde, sollten diesen Ausweis erstellen lassen.
Dieser Ausweis ist 10 Jahre gültig, wenn am Haus keine Veränderungen vorgenommen werden, die Einfluss auf die Energiebilanz haben.